Erstberatung

Als ADAC Mitglied erhalten Sie bei mir eine fachkundige erste Beratung rund um die Themen Auto, Straßenverkehr und Reise. Die Kosten dieser Beratung sind bereits im ADAC Mitgliedsbeitrag enthalten.

Rechtsschutzversicherte oder Selbstzahler können sich ebenfalls gerne an mich wenden!

ADAC Vertragsanwalt - Rechtsanwalt - Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Netzwerk

Als unabhängiger und frei praktizierender Rechtsanwalt bin ich auch für den ADAC tätig. Als ADAC Vertragsanwalt arbeite ich mit über 600 ADAC Vertragsanwälten und ADAC Vertrauensanwälten im Ausland eng zusammen.

Profitieren auch Sie von meinem Erfahrungs- und Wissensaustausch in diesem Netzwerk.

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Qualität

Als Fachanwalt beschäftige ich mich schwerpunktmäßig mit Verkehrsrecht. Ein intensiver, fachlicher Austausch mit dem ADAC und die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen sichern hierbei einen hohen Qualitätsstandard.

Vertrauen auch Sie auf die anerkannte und geprüfte Qualität eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht!

ADAC Vertragsanwalt - Rechtsanwalt - Fachanwalt für Verkehrsrecht

Christian Schluttenhofer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
ADAC Vertragsanwalt

RA Christian Schluttenhofer ist tätig in der Kanzlei

Schluttenhofer

Heilig-Geist-Str. 25
83022 Rosenheim

Telefon +49 (0) 8031 33011
Telefax +49 (0) 8031 34753 

Tätigkeitsbereiche

  • Regulierung von Unfallschäden sowie Verteidigungen in Verkehrsordnungswidrigkeiten und Strafverfahren
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus der Sachmängelhaftung bei Neu- oder Gebrauchtwagenkäufen sowie Garantieansprüchen gegen Kfz-Hersteller
  • Vertretung in Fragen des Fahrerlaubnisrechtes gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde (Verwaltungsbehörde)
  • Abwicklung von Kfz-Leasingverträgen

Mitgliedschaften

Zur Person

  • 1982 Abitur am Finsterwalder Gymnasium in Rosenheim
  • 1989 Erstes Staatsexamen an der Juristischen Fakultät München
  • 1989-1992 Referendariatszeit
  • 1992 Zweites Staatsexamen
  • 1992 Zulassung zum Rechtsanwalt durch die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
  • 1993 Beginn der Zusammenarbeit mit dem ADAC als Vertragsanwalt
  • 2006 Erster Fachanwalt für Verkehrsrecht im AG-Bezirk Rosenheim
  • 2015 Einzug in die neuen Kanzleiräume in die Heilig-Geist-Straße

Aktuelles

29.1.2024 – LG Nürnberg: Unfall zwischen Pedelec-Fahrer und Fußgänger auf Gehweg

LG Nürnberg vom 23.3.2023, Az. 6 O 68/22

Ein Pedelec-Fahrer befuhr einen Gehweg. Ihm begegnete ein Fußgänger und es kam zur Kollision. Der Fußgänger wurde nicht unerheblich verletzt und forderte Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Der Pedelec-Fahrer war der Ansicht, dass auch der Fußgänger eine Mitschuld gehabt habe, da er als Pedelec-Fahrer erkennbar gewesen sei.

Der Fußgänger forderte vollen Schadenersatz und die Sache ging vor Gericht.

Das LG Nürnberg entschied, dass der Pedelec-Fahrer allein hafte.

Es sei eine klare verkehrsrechtliche Regelung getroffen worden, indem ein Radweg eingerichtet und ausgeschildert war. Damit sei eine Nutzungspflicht für den Pedelec-Fahrer gegeben gewesen. Wenn er sich dann grob verkehrswidrig auf dem Gehweg bewege, scheide eine Mitschuld des Fußgängers aus, auch wenn ein Pedelec-Fahrer vielleicht erkennbar gewesen sei.

Der Pedelec-Fahrer musste zahlen.

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ADAC Clubjuristen Videos

YouTube – ADAC Clubjuristen Videos aus der Reihe "Recht? Logisch!"

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